Frequently ASKED

QUESTIONS

Hier findest Du Antworten auf die häufigsten Fragen. Die fehlen Informationen? Lass es uns wissen und sende uns eine Nachricht.

Ja - Du oder der von Dir Beschenkte wird mit dem Landgeschenk zum echten Landbesitzer. 

Mit dem Landgeschenk kommt ein persönliches und uneingeschränktes Betretungs- und Nutzungsrecht für das gesamte private Grundstück. Du kannst also hinfahren, das Grundstück betreten dort ein Picknick machen oder auch gerne eine Nacht im Zelt verbringen.

Zusätzlich bekommt man das Besitzrecht für einen Anteil am Grundstück.

Zunächst einmal muss das passenden Grundstück gefunden und gekauft werden. Das ist gar nicht so einfach, denn wir stellen hohe Ansprüche und suchen naturbelassene Grundstücke in schöner Umgebung. Haben wir das ‘richtige Grundstück’ gefunden startet der Kaufprozess. Mit allem was dazugehört: Also mit Notar, Grundbucheintragung, Kaufpreiszahlung, Nebenkosten und Steuern.

Als Eigentümer können wir nun unseren Landbesitzern Rechte (Besitz-, Betretungs- und Nutzungsrechte) einräumen. Das Besitzrecht läuft dabei über eine unbefristete Pacht. Diese ist vollständig abgegolten durch die einmalige Zahlung des Kaufpreises.

HappyLandGifts bleibt verantwortlicher Eigentümer und verwaltet das Grundstücks. Das beinhaltet auch die Übernahme aller rechtlichen und behördlichen Pflichten. So entstehen dem Landbesitzer keine weiteren Kosten oder Pflichten.

Das Besitzrecht ist zeitlich unbefristet und endet daher nicht. Alle Grundstücke haben nur den einen Zweck, unseren Kunden Landbesitz einzuräumen und “happy” zu machen.

Die Zahlung für das Landgeschenk ist einmalig. Es gibt keine Folgekosten, die du berücksichtigen musst. Nicht heute, nicht morgen und auch nicht in 100 Jahren. Versprochen.

Alle potentiell anfallenden Kosten (Grundsteuer etc.) gehen vollständig zu Lasten von HappyLandGifts. So wie sich das für ein ordentlichen Geschenke-Hersteller auch gehört.

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was zu keiner dauerhaften Veränderung auf dem Grundstück führt. So kann man das Land besuchen, ein Picknick veranstalten, ein Buch lesen und abends die Nacht im Zelt auf dem eigenen Grundstück verbringen.

Wir alle möchten ja, dass das Grundstück in seinem naturbelassenen Zustand verbleibt -  zur  grossen Freude von Mensch, Tier und Pflanze. 

Nicht erlaubt sind Dinge, die das Grundstück dauerhaft verändern, wie z.B. ein Haus bauen, Bäume fällen, der Weinanbau, Müllentsorgung oder freie Lagerfeuer.

Der Beschenkte bekommt einen kleinen persönlichen Anteil am Grundstück (z.B.. 100 square inch), darf aber die Gesamtfläche des Grundstücks betreten und nutzen. Diese ist von Grundstück zu Grundstück natürlich unterschiedlich.

Alle HappyLandGifts Grundstücke sind ausschliesslich privat und der Nutzung durch die HappyLandGifts Landbesitzer vorbehalten.

Die genauen GPS Daten stehen auf Deiner Besitzurkunde. Dein persönlicher Anteil ist durch die individuelle Urkunden-Nummer definiert. 

Das ist derzeit leider noch nicht möglich. Aber wir arbeiten an einer Lösung sein Grundstück auf andere Menschen zu übertragen.

Die Urkunden sind in der jeweiligen Landessprache, also Frankreich in Französisch, Italien in Italienisch plus jeweils auch in englischer Übersetzung. Wir wollten hier so authentisch wie möglich sein und dabei gleichzeitig international verstehbar sein.

Im Landregister wird der Landbesitz auf den Namen und eMail des Besitzers eingetragen. Damit wird der Landbesitz aktiviert und dokumentiert.

Wir freuen uns übrigens immer sehr, wenn wir mitbekommen, dass die Landbesitzer ihr Landstück besuchen. Vor einiger Zeit haben wir tolle Fotos von einer Familie bekommen, die ihren Urlaub nach Devon zu dem englischen Landstück gelegt hat und zum Landstück gefahren ist. 

Gerne Fotos auf Google Maps posten, siehe Beispiel: Devon | England 

Wie funktioniert das Landgeschenk?

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